Die Geothermie oder Erdwärme als Ressource für Strom und Wärme ist ein Energielieferant, der erst seit vergleichsweise kurzer Zeit erschlossen wurde. Er gilt als einer der zukunftsweisendsten, verlässlichsten und ökologischsten der erneuerbaren Energien. Daher fördert der Staat den Austausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems durch eine effiziente Wärmepumpe mit noch besseren Konditionen über das Marktanreizprogramm.
Neue Antragsfristen für die Basisförderung
Der Antrag für ab dem 1.1.2018 beauftragte Anlagen muss vor Vorhabensbeginn beim BAFA eingereicht werden.
Mehr zu den neuen Antragsfristen und der Übergangsregelung unter www.waermepumpe.de/foerderung
Gebäudesanierung/Heizungstausch | Neubau | |
---|---|---|
BAFA | Basis- und Innovationsförderung Bonusförderung | Innovationsförderung Bonusförderung |
KFW | Energieeffizient Sanieren Zuschuss, wahlweise in Verbindung mit Darlehen | Energieeffizient Bauen Kredit und Tilgungszuschuss |
Die BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belohnt den Einbau einer effizienten Wärmepumpe mit attraktiven Fördersummen aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Hierbei wird zwischen einer Basis- und eine Innovationsförderung unterschieden. Darüber hinaus können unter bestimmten Bedingungen verschiedene Boni gewährt werden.
Basisförderung
Einbau einer effizienten Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude. (JAZ ≥ 3,8)
oder
Innovationsförderung
Einbau einer hocheffizienten Wärmepumpe (JAZ ≥ 4,5) in Bestandsgebäude oder Neubau. Verpflichtung: Flächenheizung und Qualitätscheck nach einem Jahr.
plus
plus
Bonusförderung
In Verbindung mit der Basis- oder Innovationsförderung werden Boni für zusätzliche Leistungen gewährt.
Gefördert wird auch der Austausch einer alten durch eine neue Wärmepumpe!
Fördersätze der BAFA
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Art der Wärmepumpe sowie der Art der Förderung. Es gibt Mindestförderbeträge, die im Einfamilienhausbereich in den meisten Fällen nicht überschritten werden.
Förderungsbedingungen
Beachten Sie die Förderbedingungen, zum Beispiel die Effizienz- (JAZ) und Qualitätsanforderungen. Für neue Erdsonden: Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung sowie DVGW W 120-2-zertifiziertes Bohrunternehmen.
Antragsfristen
Der Förderantrag muss generell vor Vorhabensbeginn gestellt werden – dies gilt ab 2018 auch für die Basisförderung! Für Anlagen, die noch im Jahr 2017 beauftragt werden und in den Bereich der Basisförderung fallen, gilt eine Übergangsfrist: Der Antrag kann max. 9 Monate nach Inbetriebnahme gestellt werden, spätestens jedoch bis 30.09.2018!
Hier können Sie dazu weitere Informationen und Formulare finden.
Basisförderung | Innovationsförderung | ||
---|---|---|---|
Sole/Wasser-Wärmepumpe (mit Erdsonde) | JAZ ≥ 3,8 | JAZ ≥ 4,5 | |
4.500 € | 6.750 € | 4.500 € | |
Wasser/Wasser- und sonstige Sole/Wasser-Wärmepumpe | JAZ ≥ 3,8 | JAZ ≥ 4,5 | |
4.000 € | 6.000 € | 4.000 € | |
Gas-Wärmepumpen | JHZ ≥ 1,3 | JHZ ≥ 4,5 | |
4.500 € | 6.750 € | 4.500 € | |
Gebäudebestand | Neubau |
Die BAFA-Boni
Zusätzlich zu Basis- bzw. Innovationsförderung gibt es verschiedene Boni, welche in bestimmten Fällen beantragt werden können. Darüber hinaus werden auch Optimierungsmaßnahmen gefördert.
Kombinationsbonus
+500 €
Gleichzeitige Errichtung einer Solar- oder Biomasseanlage bzw. Wärmenetzanschluss.
Lastmanagementbonus
+500 €
Speicher mit mindestens 30 l/kW und Schnittstelle nach SG-Ready-Richtlinien.
Effizienzbonus
+50% der Basis- oder Innovationsförderung
Erfüllung der Anforderungen an die Gebäudehülle eines KfW-Effizenzhauses 55. Nur im Gebäudebestand!
Optimierungsmaßnahmen
- bei Errichtung der Anlage (nicht mit APEE-Bonus kombinierbar)
- nach einem Betriebsjahr
- nach 3-7 Betriebsjahren
APEE-Bonus
+20% der Gesamtförderung
Austausch ineffizienter fossiler Kessel, Nachtspeicherheizung oder Elektro-Heizung in Verbindung mit Optimierungsmaßnahmen.
+ 600 €
Optimierungsmaßnahmen
- Heizungscheck
- hydraulischer Abgleich
- effizienzsteigernde Maßnahmen
KfW-Förderung
Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beinhalten günstige Darlehen inklusive Tilgungszuschuss bzw. reine Investitionszuschüsse. Hier finden sie die wichtigsten Programme finden. Die KfW-Programme 153 und 167 sind mit der BAFA-Förderung kumulierbar.
Energieeffizienz Sanieren
Programm 151/152
Darlehen für energetische Sanierung bzw. Einzelmaßnahmen mit Tilgungszuschuss bis zu 27.500 € bzw. 6.260 € /Wohneinheit.
Programm 167
Neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien (Heizungstausch). Hier gibt es keinen Tilgungszuschuss, da das Programm mit der BAFA-Förderung kombinierbar ist.
Programm 430
Investitionszuschuss für energetische Komplettsanierungen (bis zu 18.750 €/Wohneinheit).
Energieeffizient Bauen
Programm 153
Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 €/Wohneinheit.