Staatliche Förderung

Die Geothermie oder Erdwärme als Ressource für Strom und Wärme ist ein Energielieferant, der erst seit vergleichsweise kurzer Zeit erschlossen wurde. Er gilt als einer der zukunftsweisendsten, verlässlichsten und ökologischsten der erneuerbaren Energien. Daher fördert der Staat den Austausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems durch eine effiziente Wärmepumpe mit noch besseren Konditionen über das Marktanreizprogramm.

Neue Antragsfristen für die Basisförderung

Der Antrag für ab dem 1.1.2018 beauftragte Anlagen muss vor Vorhabensbeginn beim BAFA eingereicht werden.

Mehr zu den neuen Antragsfristen und der Übergangsregelung unter www.waermepumpe.de/foerderung

Gebäudesanierung/HeizungstauschNeubau
BAFABasis- und Innovationsförderung
Bonusförderung
Innovationsförderung
Bonusförderung
KFWEnergieeffizient Sanieren
Zuschuss, wahlweise in Verbindung mit Darlehen
Energieeffizient Bauen
Kredit und Tilgungszuschuss

Die BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belohnt den Einbau einer effizienten Wärmepumpe mit attraktiven Fördersummen aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Hierbei wird zwischen einer Basis- und eine Innovationsförderung unterschieden. Darüber hinaus können unter bestimmten Bedingungen verschiedene Boni gewährt werden.

Basisförderung

Einbau einer effizienten Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude. (JAZ ≥ 3,8)

oder

Innovationsförderung

Einbau einer hocheffizienten Wärmepumpe (JAZ ≥ 4,5) in Bestandsgebäude oder Neubau. Verpflichtung: Flächenheizung und Qualitätscheck nach einem Jahr.

plus

plus

Bonusförderung

In Verbindung mit der Basis- oder Innovationsförderung werden Boni für zusätzliche Leistungen gewährt.

Gefördert wird auch der Austausch einer alten durch eine neue Wärmepumpe!

Fördersätze der BAFA

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Art der Wärmepumpe sowie der Art der Förderung. Es gibt Mindestförderbeträge, die im Einfamilienhausbereich in den meisten Fällen nicht überschritten werden.

Förderungsbedingungen

Beachten Sie die Förderbedingungen, zum Beispiel die Effizienz- (JAZ) und Qualitätsanforderungen. Für neue Erdsonden: Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung sowie DVGW W 120-2-zertifiziertes Bohrunternehmen.

Antragsfristen

Der Förderantrag muss generell vor Vorhabensbeginn gestellt werden – dies gilt ab 2018 auch für die Basisförderung! Für Anlagen, die noch im Jahr 2017 beauftragt werden und in den Bereich der Basisförderung fallen, gilt eine Übergangsfrist: Der Antrag kann max. 9 Monate nach Inbetriebnahme gestellt werden, spätestens jedoch bis 30.09.2018!

Hier können Sie dazu weitere Informationen und Formulare finden.

BasisförderungInnovationsförderung
Sole/Wasser-Wärmepumpe (mit Erdsonde)JAZ ≥ 3,8JAZ ≥ 4,5
4.500 €6.750 €4.500 €
Wasser/Wasser- und sonstige Sole/Wasser-WärmepumpeJAZ ≥ 3,8JAZ ≥ 4,5
4.000 €6.000 €4.000 €
Gas-WärmepumpenJHZ ≥ 1,3JHZ ≥ 4,5
4.500 €6.750 €4.500 €
GebäudebestandNeubau

Die BAFA-Boni

Zusätzlich zu Basis- bzw. Innovationsförderung gibt es verschiedene Boni, welche in bestimmten Fällen beantragt werden können. Darüber hinaus werden auch Optimierungsmaßnahmen gefördert.

Kombinationsbonus

+500 €

Gleichzeitige Errichtung einer Solar- oder Biomasseanlage bzw. Wärmenetzanschluss.

Lastmanagementbonus

+500 €

Speicher mit mindestens 30 l/kW und Schnittstelle nach SG-Ready-Richtlinien.

Effizienzbonus

+50% der Basis- oder Innovationsförderung

Erfüllung der Anforderungen an die Gebäudehülle eines KfW-Effizenzhauses 55. Nur im Gebäudebestand!

Optimierungsmaßnahmen
  • bei Errichtung der Anlage (nicht mit APEE-Bonus kombinierbar)
  • nach einem Betriebsjahr
  • nach 3-7 Betriebsjahren
APEE-Bonus

+20% der Gesamtförderung

Austausch ineffizienter fossiler Kessel, Nachtspeicherheizung oder Elektro-Heizung in Verbindung mit Optimierungsmaßnahmen.

+ 600 €

Optimierungsmaßnahmen

  • Heizungscheck
  • hydraulischer Abgleich
  • effizienzsteigernde Maßnahmen

KfW-Förderung

Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beinhalten günstige Darlehen inklusive Tilgungszuschuss bzw. reine Investitionszuschüsse. Hier finden sie die wichtigsten Programme finden. Die KfW-Programme 153 und 167 sind mit der BAFA-Förderung kumulierbar.

Energieeffizienz Sanieren

Programm 151/152

Darlehen für energetische Sanierung bzw. Einzelmaßnahmen mit Tilgungszuschuss bis zu 27.500 € bzw. 6.260 € /Wohneinheit.

Programm 167

Neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien (Heizungstausch). Hier gibt es keinen Tilgungszuschuss, da das Programm mit der BAFA-Förderung kombinierbar ist.

Programm 430

Investitionszuschuss für energetische Komplettsanierungen (bis zu 18.750 €/Wohneinheit).

Energieeffizient Bauen

Programm 153

Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 €/Wohneinheit.